Das kürzlich in Kraft getretene Energieeffizienz-Gesetz legt fest, dass Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren dazu verpflichtet sind, ihre Energieeffizienz zu steigern. Dies ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen und der Energiewende, da nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs unerlässlich ist. Die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes sind seit dem 18. November 2023 bindend.
Was ändert sich für Rechenzentrumsbetreiber?
2. PUE-Werte
3. Energie- und Umweltmanagement
4. Informationspflicht
Ab dem Jahr 2024 sind Rechenzentren, die Dienstleistungen für Dritte erbringen, verpflichtet, die Energieverbräuche, die direkt einem Kunden zuzuordnen sind, jährlich zu dokumentieren.
Es ist ratsam, dass Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren unverzüglich prüfen, ob sie den Verpflichtungen des EnEfG unterliegen.
Diese Verpflichtungen gelten bereits für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh, und das EnEfG legt klare Fristen für die Umsetzung und den Nachweis fest. Insbesondere Betreiber von Rechenzentren und Informationstechnik stehen im Fokus dieser Verpflichtungen.
Falls Sie ein Rechenzentrum betreiben, könnte es erforderlich sein, gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 des Energieeffizienzgesetzes (kurz: EnEfG), Informationen über Ihr Rechenzentrum an die Bundesbehörden zu übermitteln.
Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung von 300 kW oder mehr, die nicht redundant ist, sind dazu verpflichtet, spezifische Energieverbrauchsdaten zu übermitteln, welche in einem sogenannten Energieeffizienzregister gesammelt werden.
Frist 1
Die Betreiber von Rechenzentren müssen bis spätestens 31. März jeden Jahres Angaben über ihr Rechenzentrum für das vergangene Kalenderjahr öffentlich machen und an die Bundesbehörden übermitteln.
(Im Jahr 2024 ist diese Frist noch verlängert)
Frist 2
Rechenzentrumsbetreiber, deren nicht redundante Nennanschlussleistung 500 kW oder mehr beträgt, müssen die erforderlichen Informationen bis spätestens 15. Mai 2024 übermitteln.
Rechenzentrumsbetreiber, deren nicht redundante Nennanschlussleistung 300 kW bis unter 500 kW beträgt, müssen die erforderlichen Informationen bis spätestens zum 1. Juli 2025 übermitteln.
Bei diesem sehr komplizierten Verfahren unterstützt die DCI Sie gerne!
Für eine rechtssichere und authentifizierte Registrierung im Register, wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt.
Mit Hilfe dieses ELSTER-Organisationszertifikats müssen Sie sich dann über elster anmelden, Eingaben authentifiziert ausfüllen und absenden.
Die Experten der DCI unterstützen Sie dabei, sich professionell zu registrieren. Sie gewährleisten, dass das Formular mit den relevanten Informationen über Ihr Rechenzentrum korrekt und im Einklang mit den Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes ausgefüllt wird.
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