In bisherigen Teilen unseres Blogs zum Thema RZ Design beschäftigten wir uns mit dem Thema Gebäudekonstruktion, genauer mit der Konstruktion und dem Aufbau eines Serverraumes/Rechenzentrums.
In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit der Auslegung von Rechenzentrumsbereichen und klären die Frage, welche Vorgaben die Norm hierfür bereithält.
Die Norm deckt alle notwendigen Rechenzentrumsbereiche ab. Die Unterteilung sieht wie folgt aus:
- Leitwarte
- Rechnerraum
- Mechanischer Bereich
- Telekommunikationsbereich
- Bereich für Feuerlöschanlagen
- Allgemeiner Bürobereich
- Elektrobereich
- Prüf- und Vorhaltebereiche
- Lagerbereich
- Ladebereich
Zunächst behandeln wir jedoch allgemeine Anforderungen und Empfehlungen zur Unterbringung der Rechenzentrumsbereiche und gehen anschließend nochmal auf ausgewählte Rechenzentrumsbereiche detaillierter ein.
Die Anzahl und die Art der Rechenzentrumsbereiche hängen von der Größe und Komplexität des Rechenzentrums ab. Hierbei sollten modulare Konstruktionen erwogen werden.
Von der Risikobewertung ausgehend, müssen Rechenzentrumsbereiche hauptsächlich vor folgendem geschützt werden:
- Folgen eines Brandes (auch Freisetzung von Hitze, Rauch und Säuregas)
- Eindringen von Wasser (Leckage, Überflutung, Löschwasser)
- Einbruch
- Maßnahmen gegen seismische Aktivitäten und Erdbeben nach CLC/TS 50600-2-10
Anforderungen an Maße und Abstände sind auf Grundlage der Umgebungsbedingungen von EN 50600-2-3 und anderen Einzelheiten der Infrastruktur zu bestimmen.
Bei der Unterbringung von Rechenzentrumsbereichen sollten die Aspekte Flexibilität, Anpassungsfähigkeit und Skalierbarkeit berücksichtigt werden. Die Sicherungsanforderungen und funktionalen Anforderungen aller Gewerke sollten sich in der Organisation des Gebäudes widerspiegeln. Um einen genaueren Einblick zu gewährleisten, gehen wir noch auf ausgewählte Bereiche, gezielt und assoziativ zur Norm ein.
Rechnerraum:
Im Wesentlichen müssen bei der Auslegung der Rechnerräume die spezifischen Anforderungen der Komponenten des Systems berücksichtigt werden (Abmessungen, Bodenbelastung, Vibration und Kühlung/Belüftung). Die Lage des Rechnerraums wird hauptsächlich so bestimmt, dass die mechanischen und elektroseitigen Anbindungen so kurz wie möglich gehalten werden. Die Norm empfiehlt außerdem, Gestelle, Rahmen und Schränke in Reihen anzuordnen, um Gänge zu bilden. Rechnerräume sollten im Allgemeinen nicht größer als 600 m² sein und die Reihenlänge sollte 20 Schränke nicht überschreiten.
Elektrobereich:
Die Elektroräume müssen selbstverständlich ebenfalls nach den spezifischen Anforderungen der notwendigen Komponenten des Systems ausgelegt werden (Abmessungen, Bodenbelastung, Vibration und Kühlung/Belüftung). Zudem sollte bei der Planung eine gute Zugänglichkeit berücksichtigt werden, für Notfälle und Instandhaltungszwecke.
Bereich für Feuerlöschanlagen:
Wenn das Brandschutzkonzept Feuerlöschanlagen vorsieht, muss Platz für die Unterbringung der Lagerbehälter des Löschmediums bzw. die Verdichtereinheit(en) der Saustoffreduktionsanlage zur Verfügung gestellt werden. Auch hier muss eine gute Zugänglichkeit für Instandhaltungszwecke berücksichtigt werden. Die Lagerbehälter sollten in einem eigenen Raum und, in Abhängigkeit des verwendeten Löschmittels, in der Nähe der Rechnerräume untergebracht werden.
Es lässt sich auch hier wieder sagen, dass die Norm hauptsächlich Empfehlungen anstatt klarer Vorschriften bereithält. Dies ist allerdings von den einzelnen Bereichen abhängig. Während bei Elektrobereichen beispielsweise ein gewisser Spielraum, hinsichtlich der sicherheitstechnischen Aspekte der Planung besteht, müssen für Feuerlöschanlagen klare Anforderungen im Sinne des Brandschutzes bestehen.
Allumfassend bleibt abschließend zu sagen:
Die bauliche Herausforderung besteht darin, das geforderte Schutzniveau mit der Flexibilität und Modularität zu kombinieren, die benötigt wird, um mit den wachsenden IT-Anforderungen Schritt halten zu können.
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