+49 2747 91500-0

info@dc-intelligence.com

Immer für Sie da!

DCI Data Center Intelligence GmbH

Energieeffizienzgesetz am 18. November in Kraft getreten - was ändert sich für Rechenzentrumsbetreiber?

04. Dez 2023

Das kürzlich in Kraft getretene Energieeffizienz-Gesetz legt fest, dass Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren dazu verpflichtet sind, ihre Energieeffizienz zu steigern. Dies ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen und der Energiewende, da nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs unerlässlich ist. Die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes sind seit dem 18. November 2023 bindend.

Wir haben für Sie eine Zusammenfassung der Verpflichtungen erstellt, die auf Betreiber von Rechenzentren zukommen:

Energieeffizienz

Versorgung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien

  • Ab dem Jahr 2024 ist es verpflichtend, dass Rechenzentren mindestens 50 % ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Bis 2027 müssen sie ihren gesamten Stromverbrauch ausschließlich durch erneuerbare Energien abdecken können. Hierbei ist eine bilanzielle Strombeschaffung ausreichend.

PUE-Werte

  • Bestehende Rechenzentren, die vor dem 01.07.2026 in Betrieb genommen wurden, müssen schrittweise bis zum 01.07.2030 einen Power Usage Effectiveness (PUE)-Wert von 1,3 oder weniger erreichen.
  • Neu in Betrieb genommene Rechenzentren müssen ab dem 01.07.2026 von Anfang an einen Power Usage Effectiveness (PUE)-Wert von 1,2 oder weniger erfüllen.
  • Außerdem müssen diesegestaffelt bis 2028 20 % ihrer Abwärme nutzen.

Energie- und Umweltmanagement

  • Bis zum 01.07.2025 müssen Rechenzentrums-Betreiber ein Energie- und Umweltmanagementsystem implementieren.
  • Ab dem Jahr 2026 müssen Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 1 MW (für die öffentliche Hand: 300 kW) dazu verpflichtet werden, ihr Energie- und Umweltmanagementsystem (EMS/UMS) zu validieren und zu zertifizieren. Gleichzeitig sind Betreiber von Informationstechnik ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 500 kW (für die öffentliche Hand: 300 kW) ebenfalls zur Zertifizierung und Validierung ihres EMS/UMS verpflichtet.
  • Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Rechenzentren, die mindestens 50 % ihrer Abwärme in ein Wärmenetz einspeisen und deren Gesamtenergieverbrauch in den letzten drei Jahren im Durchschnitt weniger als 7,5 GWh betrug, von dieser Verpflichtung ausgenommen sind.

Informationspflicht

  • Die Bundesregierung plant die Einführung eines Effizienzregisters für Rechenzentren. Gemäß den Vorgaben des EnEfG müssen Rechenzentren ihre Informationen gemäß Anlage 3 des Gesetzes bis zum 31.03. jeden Jahres in dieses Register eintragen.

Ab dem Jahr 2024 sind Rechenzentren, die Dienstleistungen für Dritte erbringen, verpflichtet, die Energieverbräuche, die direkt einem Kunden zuzuordnen sind, jährlich zu dokumentieren.

Es ist ratsam, dass Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren unverzüglich prüfen, ob sie den Verpflichtungen des EnEfG unterliegen. Diese Verpflichtungen gelten bereits für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh, und das EnEfG legt klare Fristen für die Umsetzung und den Nachweis fest. Insbesondere Betreiber von Rechenzentren und Informationstechnik stehen im Fokus dieser Verpflichtungen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei, die vorgesehenen Effizienzmaßnahmen umzusetzen!

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin anfordern!

+49 2747 91500-0

info@dc-intelligence.com

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen